Extra: Jahresrückblick 2024

Was sich 2025 ändert: ein Überblick

Die elektronische Patientenakte kommt und das Briefporto wird teurer, es steigt der Mindestlohn und beim Nachnamen gibt es bei einer Heirat neue Möglichkeiten. 2025 treten einige Reformen in Kraft, die die Einkommen vieler Bürger betreffen. Wo ist künftig mehr Geld drin und wo nicht? Ein Überblick:

Höherer Mindestlohn

Der Mindestlohn steigt zum 1.Januar von 12,41 Euro auf 12,82 Euro pro Stunde.

Kindergeld

Ab Jahresbeginn steigt das Kindergeld um fünf Euro auf 255 Euro im Monat.

Mehr Geld für Rentner

Rentnerinnen und Rentner sollen zum 1. Juli höhere Renten bekommen. Rund 3,5 % mehr lautet die offizielle Prognose für die Rentenerhöhung. Ganz sicher ist das aber noch nicht, erst im Frühjahr legt das Bundeskabinett das je nach Konjunkturlage und Lohnentwicklung fest.

Neue Grenze beim Elterngeld

Das Elterngeld soll nur noch an Paare und Alleinerziehende mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal 175.000 gehen. Die neue Grenze gilt für Geburten ab dem 1.April 2025.

Mehr Unterhalt für Kinder im Studium

Getrennt lebende Väter oder Mütter müssen für ihre Kinder 2025 kaum mehr Unterhalt bezahlen als zuvor - außer für Studierende. Deren Bedarfssatz steigt von 930 auf 990 Euro pro Monat. Der Mindestunterhalt steigt nur um zwei bis vier Euro monatlich, je nach Alter.

Wohngeld steigt

Bürgerinnen und Bürger mit niedrigen Einkommen sollen einen höheren Mietzuschuss vom Staat bekommen. Das monatliche Wohngeld steigt zum Jahreswechsel durchschnittlich um 30 Euro oder 15 %.

Grundsteuerreform

Von Januar an greift die Grundsteuerreform für Immobilieneigentümer. Künftig werden in den Bundesländern teils unterschiedliche Methoden der Berechnung gelten, von denen einige umstritten sind.

Mehr Geld in der Altenpflege

Beschäftigte in der Altenpflege bekommen ab 1.Juli mehr Geld. Der Mindestlohn pro Stunde steigt für Pflegefachkräfte auf 20,50 Euro, für qualifizierte Pflegehilfskräfte auf 17,35 Euro und für Pflegehilfskräfte auf 16,10 Euro.

Leistungskürzungen für Asylbewerber

Asylbewerber in Deutschland bekommen weniger Geld für den Lebensunterhalt. Die monatlichen Sätze sinken zum Jahreswechsel abhängig von Alter, Wohn- und Familiensituation um 13 bis 19 Euro

Höhere Sozialabgaben für Gutverdiener

In der gesetzlichen Rentenversicherung werden Beiträge voraussichtlich bis zu einem Monatseinkommen von 8050 Euro fällig. Wer mehr verdient, zahlt bis zu dieser Grenze Rentenbeiträge. Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung soll auf 5512,50 Euro im Monat steigen.

Krankenversicherung

Gesetzlich Versicherte müssen mit höheren Kosten für die Krankenversicherung rechnen. Die Höhe des Zusatzbeitrags für ihre Versicherten bestimmen die Kassen selbst. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag für 2025 - Orientierungsmarke für die Kassen - beträgt 2,5 % (0,8 Prozentpunkte mehr als 2024).

Pflegebeitrag steigt

Der Beitrag zur Pflegeversicherung steigt um 0,2 Prozentpunkte. Der Bundesrat billigte eine entsprechende Verordnung, die den Beitragssatz somit auf insgesamt 3,6 Prozent anhebt.

Elektronische Patientenakte

2025 soll jeder Kassenpatient eine elektronische Patientenakte (ePA) bekommen - es sei denn, man widerspricht ihr. Darin sollen alle Gesundheitsdaten wie Röntgenbilder, Arztbriefe oder Laborbefunde gespeichert werden. Der Dokumentenaustausch zwischen Arztpraxen oder mit Apotheken soll erleichtert werden.

Die elektronische Patientenakte wird ab dem 15.Januar zunächst in zwei Testregionen in Franken und Hamburg eingeführt.

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