Die Bahn muss ihre Tickets auch weiterhin auf Papier anbieten. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat dem Staatsunternehmen untersagt, Sparpreis- oder Supersparpreis-Tickets davon abhängig zu machen, dass die Kunden eine E-Mail-Adresse oder eine Handynummer nennen (Az.: 6 UKI 14/24).
Diese Angaben hatte die Bahn bis zum Fahrplanwechsel am 15.Dezember 2024 selbst dann verlangt, wenn Kunden am Schalter eine Fahrkarte kaufen wollten. Dagegen hat die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) nun erfolgreich geklagt.