Ab 1.April können Unternehmen das Qualifizierungsgeld für Arbeitnehmer beantragen, deren Job durch den Strukturwandel bedroht ist. Damit wird eine Weiterbildung finanziert, die den Arbeitnehmern neue Aufgabenbereiche eröffnet, um weiter im Unternehmen bleiben zu können. Wie beim Kurzarbeitergeld werden dann 60 %, für Eltern 67 %, des Nettolohns gezahlt.
Für eine Zahlung gelten bestimmte Voraussetzungen, z.B.dass die berufliche Weiterbildung mehr als 120 Stunden umfasst. Diese müssen nicht am Stück absolviert werden.
Ab April sind Diesel-Kraftstoffe mit den Bezeichnungen B10, XTL und HVO neu zugelassen und können an den Tankstellen angeboten werden. XTL und HVO stehen für paraffinische Dieselsorten, hergestellt aus wieder verwendeten Abfallprodukten wie Fette aus Großküchen.
Damit sollen der Verbrauch fossiler Energieträger und der Treibgasausstoß gesenkt werden. Erstmals freigegeben zum Tanken wurde auch ein paraffinischer Bio-Diesel in Reinform. Mit B10 wird es einen Diesel geben, der mehr Bio-Diesel als beim B7 enthalten darf.
Mobilitätszuschuss: Auszubildende, deren Betrieb weit von zu Hause entfernt ist, können ab April einen Mobilitätszuschuss erhalten. Dabei werden im ersten Ausbildungsjahr zwei Familienheimfahrten im Monat übernommen.
Berufsorientierungspraktika: Angehende Azubis, die vor der Ausbildung in den Job schnuppern wollen, können ab April finanziell bei bis zu sechswöchigen Berufsorientierungspraktika bei den Fahrt- und Unterkunftskosten unterstützt werden. Der Förderantrag muss vorab bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter gestellt werden.
Whatsapp erneuert ab 11.April seine Nutzungsbedingungen. Wer den Dienst weiter nutzen will, muss zustimmen. Die Änderungen folgen den Vorgaben von zwei neuen EU-Verordnungen. U.a.geht es um Hinweise zu Inhalten, die mit dem Messenger nicht verbreitet werden dürfen und wie diese gemeldet werden können.
Amazon verkürzt ab 25.April die Rückgabefrist für Elektronik-Artikel auf 14 Tage. Bisher waren für Kameras, Computer, Videospiele, DVD etc.30 Tage für die Rücksendung eingeräumt worden. Ausgenommen von der Neuregelung sind "Amazon-Geräte und Renewed-Produkte".