Altkanzler Schröder ist im Streit um ein eigenes Büro samt Personal im Bundestag erneut juristisch gescheitert: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies seine Klage in dritter Instanz zurück (Az.: BVerwG 2 C 16.24).
Es handele sich um eine verfassungsrechtliche Streitigkeit, so der Vorsitzende Richter. Ob Schröder ein Büro zustehe, könne allein das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe klären.
Der Haushaltsausschuss des Bundestags hatte im Mai 2022 beschlossen, das Büro des 81-Jährigen stillzulegen.