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Boeing strafrechtlich belangbar

Der Flugzeugbauer Boeing kann nach Angaben des US-Justizministeriums für zwei tödliche Abstürze von 737-Max-Maschinen vor rund fünf Jahren strafrechtlich verfolgt werden.

Das Unternehmen habe gegen Verpflichtungen aus einer Vereinbarung verstoßen, die Boeing vor einer strafrechtlichen Verfolgung der Abstürze bewahrt habe.

Boeing erklärte, das Unternehmen habe die Bedingungen der Vereinbarung eingehalten. Bei den beiden Abstürzen kamen insgesamt 346 Menschen ums Leben.

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