Der Bundesrat stimmt über die Umsetzung der umstrittenen Krankenhausreform ab.
Das bereits vom Bundestag beschlossene Gesetz ist nicht zustimmungsbedürftig, die Länderkammer könnte es aber in den gemeinsamen Vermittlungsausschuss mit dem Parlament schicken. Eine Einigung dort ist nach den schwierigen Mehrheitsverhältnissen nach dem Bruch der Ampelkoalition unwahrscheinlich.
Mit der Reform soll etwa das Vergütungssystem der Kliniken geändert werden, zudem ist eine spezifischere Spezialisierung der Kliniken vorgesehen.