Der Teletext im Ersten

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      Ratgeber: Nachrichten  
BGH: Bank-Negativzinsen unwirksam      
                                       
Negativzinsen auf Spareinlagen und Ta- 
gesgeld, die verschiedene Banken in der
Vergangenheit verlangt haben, waren    
nach einem Urteil des Bundesgerichts-  
hofs (BGH) unwirksam. Es widerspreche  
Treu und Glauben, wenn Sparguthaben    
durch Negativzinsen weniger würden, be-
gründete der BGH seine Entscheidung.   
Geklagt hatten Verbraucherzentralen.   
                                       
Negativzinsen auf Girokontenguthaben   
seien indes im Grundsatz zulässig, so  
der BGH-Senat. Die Klauseln waren aber 
zu unbestimmt und intransparent, so    
dass auch sie für unwirksam erklärt    
wurden.                                
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