Der Teletext im Ersten

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 Ratgeber: Neu ab 2025 (MDR) 
Mindestlohn und Minijob-Grenze         
                                       
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 
1. Januar um 41 Cent und liegt damit   
dann bei 12,82 Euro brutto pro Stunde. 
Weil der Mindestlohn auch für Minijobs 
gilt, steigt für diese die monatliche  
Verdienstgrenze. Sie liegt ab 1. Januar
bei 556 Euro, bisher waren es 538.     
Durch die Erhöhung der Minijob-Grenze  
ist weiterhin eine Wochenarbeitszeit   
von bis zu zehn Stunden möglich.       
                                       
Der Mindestlohn gilt grundsätzlich für 
alle Arbeitnehmer. Ausnahmen gibt es   
zum Beispiel für Auszubildende, Selbst-
ständige und Ehrenamtliche.            
                                       
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