Der Teletext im Ersten

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      Ratgeber: Nachrichten  
Bahn muss Papier-Tickets anbieten      
                                       
Die Bahn muss ihre Tickets auch weiter-
hin auf Papier anbieten. Das Oberlan-  
desgericht Frankfurt hat dem Staats-   
unternehmen untersagt, Sparpreis- oder 
Supersparpreis-Tickets davon abhängig  
zu machen, dass die Kunden eine E-Mail-
Adresse oder eine Handynummer nennen   
(Az.: 6 UKI 14/24).                    
                                       
Diese Angaben hatte die Bahn bis zum   
Fahrplanwechsel am 15.Dezember 2024    
selbst dann verlangt, wenn Kunden am   
Schalter eine Fahrkarte kaufen wollten.
Dagegen hat die Verbraucherzentrale    
Bundesverband (VZBV) nun erfolgreich   
geklagt.                               
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