Der Teletext im Ersten

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 Ratgeber: Neu ab 2025 (MDR) 
Unterhalt für Kinder                   
                                       
Der Unterhalt für Trennungskinder      
steigt in 2025 nur leicht an. Laut der 
neuen "Düsseldorfer Tabelle" beträgt   
der Mindestunterhalt ab 1. Januar für  
Kinder bis zum 6. Geburtstag 482 statt 
bisher 480 Euro, für die Zeit vom 6.   
bis zum 12. Geburtstag 554 statt bisher
551 Euro und für die Zeit vom 12. bis  
zum 18. Geburtstag 649 statt bisher 645
Euro monatlich. Für volljährige Kinder 
sind mindestens 693 Euro (statt bisher 
689 Euro) zu zahlen.                   
                                       
Der Bedarfssatz von Studierenden, die  
nicht bei ihren Eltern leben, steigt   
von 930 auf 990 Euro an.               
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