Der Teletext im Ersten

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 Ratgeber: Neu ab 2025 (MDR) 
Grundfreibetrag                        
                                       
Der steuerliche Grundfreibetrag, also  
das Einkommen, bis zu dem keine Ein-   
kommensteuer gezahlt werden muss, soll 
2025 auf 12.084 Euro steigen. Bundestag
und Bundesrat müssen der Regelung aber 
noch zustimmen.                        
                                       
Bemessungsgrenzen (I): Weil Löhne und  
Gehälter gestiegen sind, gibt es ab    
2025 höhere Bemessungsgrenzen in der   
Kranken- und Rentenversicherung. In der
Rentenversicherung steigt die Grenze   
erstmals einheitlich in ganz Deutsch-  
land auf 8.050 Euro im Monat. 2024 lag 
sie in den "neuen" Ländern noch bei    
7.450, in den "alten" bei 7.550 Euro.  
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