Ratgeber: Neu ab 2025 (MDR)
Entlastung für Familien
Das Kindergeld steigt zum 1. Januar um
fünf Euro pro Kind und Monat. Es liegt
damit bei 255 Euro. Außerdem wird der
steuerliche Kinderfreibetrag von 9.540
Euro auf 9.600 Euro erhöht. Für Kinder
und Jugendliche aus einkommensschwachen
Familien steigt der sogenannte Sofort-
zuschlag von 20 auf 25 Euro im Monat.
Elterngeld: Die Einkommensgrenze für
das Elterngeld sinkt. Wird ein Kind am
oder nach dem 1. April 2025 geboren,
gilt eine Grenze von 175.000 Euro. Wer
mehr verdient, hat keinen Anspruch mehr
auf die Leistung. Noch bis Ende März
liegt die Grenze bei 200.000 Euro.