Der Teletext im Ersten

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      Ratgeber: Nachrichten  
Strom-Einnahmen mindern Bürgergeld     
                                       
Bürgergeldbezieherinnen und -bezieher  
müssen sich die Einspeisevergütung für 
Solarstrom aus ihrer Photovoltaikanlage
mindernd als Einkommen anrechnen las-  
sen. Sie können weder einen Erwerbs-   
tätigenfreibetrag vom Jobcenter bean-  
spruchen noch ihre angefallenen Ab-    
schreibungen für die Photovoltaikanlage
bei der Behörde geltend machen, urteil-
te das Bundessozialgericht (BSG) in    
Kassel. (AZ: B 4 AS 16/23 R)           
                                       
Das klagende Paar aus dem Raum Bautzen 
hatte mit Stromeinspeisung in das Netz 
Einnahmen von 235 Euro im Monat        
erzielt.                               
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