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Public Viewing nach 22 Uhr erlaubt

Der Bundesrat hat den Weg für Public-Viewing-Veranstaltungen bei der Fuß­ball-EM der Männer auch nach 22 Uhr frei gemacht. Die Länderkammer stimmte in Berlin einer Verordnung der Bundes­regierung zu, in der Lärmschutzfragen geregelt sind. Kommunen können Public-Viewing-Veranstaltungen im Freien damit auch dann genehmigen, wenn sie bis in die Nachtstunden gehen.

Das betrifft die 26 der insgesamt 51 Spiele, bei denen der Anstoß erst um 21 Uhr erfolgt. Das gilt schon für das Er­öffnungsspiel Deutschland gegen Schott­land am 14.Juni in München.

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