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JPN: Gemeinsames Sorgerecht erlaubt

Japan räumt geschiedenen Eltern erst­mals die Möglichkeit eines gemeinsamen Sorgerechts für ihre Kinder ein. Das Parlament in Tokio verabschiedete eine Änderung des Gesetzbuches, die 2026 in Kraft treten soll. Es war die erste Veränderung des Sorgerechts in Japan seit fast 80 Jahren.

Künftig erhalten geschiedene Eltern damit die Wahl, sich entweder für das gemeinsame oder das alleinige Sorge­recht zu entscheiden. Sie werden auch zur Zusammenarbeit verpflichtet, um das Wohlergehen ihrer Kinder zu gewährleisten.

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