Der Teletext im Ersten

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   Programm: Rundfunkbeitrag 
Befreiung                              
                                       
Das Beitragsmodell entlastet Menschen, 
die einkommensabhängig staatliche So-  
zialleistungen erhalten.               
                                       
Wer zum Beispiel Arbeitslosengeld II,  
Sozialgeld oder Grundsicherung im Alter
bekommt, kann sich auf Antrag vom Rund-
funkbeitrag befreien lassen. Dafür ist 
ein Nachweis der betreffenden Behörde  
notwendig.                             
                                       
Empfänger von BAföG, Berufsausbildungs-
beihilfe oder Ausbildungsgeld die nicht
bei ihren Eltern wohnen, können mit dem
entsprechenden Nachweis die Befreiung  
vom Rundfunkbeitrag beantragen.        
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