Der Teletext im Ersten

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 Ratgeber: Neu ab 2025 (MDR) 
Abfindungen                            
                                       
Wenn im Zuge einer Kündigung oder eines
Aufhebungsvertrags eine Abfindung ver- 
einbart wird, die in einem Kalenderjahr
ausgezahlt wird, ist das Prozedere für 
den Arbeitnehmer ab 2025 ein anderes.  
                                       
Bisher wurde die Besteuerung nach der  
sogenannten Fünftelregelung im Rahmen  
der Lohnsteuerberechnung vorgenommen.  
Ab 2025 werden Abfindungen beim Arbeit-
nehmer zunächst voll versteuert. Der   
Arbeitnehmer muss dann in seiner Ein-  
kommensteuererklärung einen Antrag auf 
die "Fünftelregelung" stellen - sonst  
bekommt er gegebenenfalls zu viel ge-  
zahlte Lohnsteuer nicht zurück.        
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