Ratgeber: Neu ab 2025 (MDR)
Abfindungen
Wenn im Zuge einer Kündigung oder eines
Aufhebungsvertrags eine Abfindung ver-
einbart wird, die in einem Kalenderjahr
ausgezahlt wird, ist das Prozedere für
den Arbeitnehmer ab 2025 ein anderes.
Bisher wurde die Besteuerung nach der
sogenannten Fünftelregelung im Rahmen
der Lohnsteuerberechnung vorgenommen.
Ab 2025 werden Abfindungen beim Arbeit-
nehmer zunächst voll versteuert. Der
Arbeitnehmer muss dann in seiner Ein-
kommensteuererklärung einen Antrag auf
die "Fünftelregelung" stellen - sonst
bekommt er gegebenenfalls zu viel ge-
zahlte Lohnsteuer nicht zurück.