Der Teletext im Ersten

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      Ratgeber: Nachrichten  
Urteil zu unzulässigen Bankgebühren    
                                       
Bankkunden können Kontogebühren auch   
noch nach Jahren zurückfordern, wenn   
sie der Gebührenerhebung ursprünglich  
nicht zugestimmt hatten. Das entschied 
der Bundesgerichtshof.                 
                                       
Die Sparkasse Ingolstadt Eichstätt muss
einem früheren Kunden nun knapp 200 Eu-
ro zurückzahlen. Sie habe die Entgelte 
ab 2018 ohne Rechtsgrundlage verein-   
nahmt, sagte der Vorsitzende Richter   
bei der Urteilsverkündung. Es habe kei-
ne vertragliche Einigung zwischen Spar-
kasse und dem Kunden gegeben - denn die
Zustimmung-durch-Nichtablehnung-Klausel
war unwirksam. (Az. XI ZR 139/23)      
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