Lehmann: Geldbuße nach Alkoholfahrt
Das Amtsgericht München hat den frühe-
ren Nationaltorwart Jens Lehmann wegen
einer Alkoholfahrt nach dem Oktoberfest
zu einer Geldbuße von 1000 Euro verur-
teilt. Dass Lehmann nach der Wiesn mit
über 0,7 Promille Alkohol im Blut er-
wischt wurde, wertete das Gericht als
Ordnungswidrigkeit. Weil Lehmann das
gegen ihn verhängte Fahrverbot von ei-
nem Monat bereits verbüßt hat, bekommt
er auch seinen Führerschein zurück.
Lehmann hatte eingeräumt, gefahren zu
sein, nachdem er auf der Wiesn zwei Maß
Bier und ein Bier-Wasser-Gemisch ge-
trunken zu haben. Das bereue er.