Der Teletext im Ersten

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   Extra: Nachrichtenleicht  
Staat darf AfD weiter beobachten       
                                       
Die Partei AfD hat einen Streit vor    
einem Gericht verloren. Richter in der 
Stadt Münster haben entschieden: Eine  
Behörde von dem deutschen Staat darf   
die AfD auch in Zukunft beobachten. Es 
gibt den Verdacht, dass die AfD gegen  
die Demokratie ist.                    
Die AfD wird schon länger von einer    
staatlichen Behörde beobachtet. Die    
Behörde heißt: Verfassungs-Schutz. Der 
Verfassungs-Schutz vermutet, dass die  
AfD rechts-extremistisch ist. Dafür    
sammelt der Verfassungs-Schutz Beweise.
Manche Politiker sagen: Die AfD sollte 
verboten werden. Dafür könnten die     
Beweise wichtig sein.                  
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